Die Plattform ist nicht erreichbar. Besucht man die Plattform taucht ein blauer Bildschirm auf, der besagt, dass die Webseite noch „Under Construction“ ist.
Warum ermittelt die BaFin gegen die Handelsplattform Upkrypto?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Upkrypto keine Erlaubnis habe zu Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen zu betreiben. Die Inhalte auf der von der Upkrypto betriebenen Website upkrypto.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geben Anlass zur Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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