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BaFin ermittelt gegen Pop in Trading LTD!

easytradex.cc ist eine Handelsplattform, die ihren Kunden, gemäß den Angaben auf ihrer Webseite, den Handel auf über 25 crypto exchanges anbietet (Bspw. Binance, Kraken oder OKEX). Gemäß den Angaben auf ihrer Webseite bietet easytradex.cc drei unterschiedliche Pläne an, mit denen man Kryptowährungen handeln kann. Die Pläne, von denen es laut der Webseite drei gibt unterscheiden sich in der Höhe der Einzahlung, die man leisten muss, im täglichen Profit und im Zugang zu crypto exchanges. Nimmt man den günstigsten Account hat man Zugang zu fünf crypto exchanges und einen täglichen Profit von 0,6% – 1% . Nimmt man den mittleren, den silver-account hat man Zugang zu 10 crypto exchanges und einen täglichen von 1%-1,5%. Nimmt man hingegen den Gold-Account, hat man Zugang zu mehr als 25 crypto exchanges und einen täglichen Profit von 1,5% – 2,5%.

Warum hat die BaFin am 21.07.2023 eine Warnung veröffentlicht?

Die  BaFin warnt in ihrem Beitrag vom 21.07.2023 vor der Website easytradex.cc. Es scheint, dass die Pop in Trading LTD, gemäß den Informationen der BaFin, unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über diese Website anbietet. Dabei würden, laut der BaFin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gefälschte Schreiben versenden, die widerrechtlich die Logos europäischer Institutionen tragen.

Die Pop in Trading LTD behauptet auf ihrer Website, gemäß der BaFin, eine Geschäftsadresse im Vereinigten Königreich zu haben und bei der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) registriert zu sein. Allerdings wird die angegebene Registrierungsnummer bei der FCA dem Unternehmen Pop In Private Ltd zugeordnet, und es gibt keine Hinweise auf eine Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Unternehmen. Die BaFin schlussfolgert in ihrem Beitrag, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Pop In Private Ltd handelt.

Des Weiteren wurde bekannt, dass die Mitarbeiter der Plattform easytradex.cc gefälschte Schreiben versenden, die den Titel „Betreff: Antrag auf Kapitalabhebung in nicht lizenzierten Plattformen im Bereich der Börsen und des Online-Aktienhandels“ tragen. In diesen Schreiben werden widerrechtlich die Logos der Europäischen Investitionsbank, des Europäischen Investitionsfonds und der Europäischen Kommission verwendet, wobei der Europäische Investitionsfonds irreführend als Verfasser ausgegeben wird.

Rechtslage

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

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