Die Plattform bitminenetwork.com bietet nach eigenen Angaben ihren Kunden Kryptowährungen zum Minen an und diese dann zu verkaufen. Hierbei werden unterschiedliche Modelle angeboten (Quick-Plan-Platinum), die sich in Dauer des Prozesses und des Profits, den man laut den Betreibern generieren kann, unterscheiden.
Warum hat die BaFin am 29.12.2022 eine Warnung veröffentlicht?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Bitminenetwork PLC, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis habe, Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu betreiben. Das auf der Website der Gesellschaft veröffentlichte Zertifikat über die Eintragung der Bitminenetwork PLC im britischen Handelsregister (Companies House) lasse sich laut der BaFin dort nicht bestätigen. Die Inhalte auf der Website bitminenetwork.com sowie Informationen und Unterlagen würden Anlass zur Annahme geben, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten würden.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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