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Straf und Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind. Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und garantiert damit den Bestand der Rechtsordnung eines Staates.

Weiterhin bezweckt das Strafrecht, die Schuld zu sühnen und im Rahmen der Prävention die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern sowie durch die Höhe der Strafe eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Daneben versucht das heutige Strafrecht, den Täter zur Besserung zu erziehen (Resozialisierung), um ihn so wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Rechtsgrundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB), das im „Allgemeinen Teil“ Grundbestimmungen enthält, die für alle Delikte die geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit regeln, während die verschiedenen Straftatbestände (z.B. Mord, Totschlag, Diebstahl) im „Besonderer Teil“ zu finden sind.

Das Strafverfahrensrecht umfasst den formellen Teil des Strafrechts, d.h. das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts, geregelt durch die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.

Bedeutsame Delikte sind Vermögensdelikte (wie z.B. Diebstahl, Raub, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Betrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue), aber auch Straftaten gegen die Person. Dazu zählen unter anderem Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung und Bedrohung. Daneben gibt es Delikte wie falsche uneidliche Aussage, Sachbeschädigung, Beleidigung, falsche Verdächtigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Eine Sonderregelung stellt das Jugendstrafrecht dar.

Nach der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist es grundsätzlich zu empfehlen, einen in der Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt – vorzugsweise einen Fachanwalt für Strafrecht – um Rat zu fragen. Auch in Fällen, die sich zunächst als Bagatelle darstellen, kann es ungünstige Wendungen geben, die zu empfindlichen Strafen führen können. Wird eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen ausgesprochen, ist bereits ein Eintrag im Führungszeugnis unvermeidlich.

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht zählt zum Verwaltungsrecht, sodass die Zuständigkeit bei den Verwaltungsbehörden liegt. Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringwertiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, der mit einer Geldbuße geahndet wird.

Die Ordnungswidrigkeit ähnelt der Straftat, ist jedoch im Vergleich nicht so schwerwiegend und wird daher nur mit einer Geldbuße belangt. Die Rechtsgrundlage stellt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar und wird durch zahlreiche weitere Gesetze wie zum Beispiel das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Gewerbeordnung (GO) ergänzt. Am Bedeutsamsten sind die Verkehrsordnungswidrigkeiten, zu denen unter anderem Falschparken, Telefonieren beim Fahren und das Überschreiten von Geschwindigkeiten zählt. Unter Umständen wird eine solche Ordnungswidrigkeit nicht mit einer Geldbuße, sondern mit einem Fahrverbot (ein bis drei Monate) geahndet. Die maximale Höhe des Bußgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt laut Straßenverkehrsgesetz bei 2.000 Euro, eine Ratenzahlung ist möglich, sofern die Behörde eine solche gestattet. Sollte die Buße nicht bezahlt werden, kann die Behörde eine Erzwingungshaft (Höchstdauer drei Monate) anordnen, um den Betroffenen zur Zahlung zu veranlassen.

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